Menschenrechtspolitik


"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." Mit diesen Worten beginnt Artikel 1 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" (externer Link). In ihr ist seitdem weltweit verankert, was den Menschen als humanes Wesen ausmacht und ihn zum Bewusstsein seiner Würde, seiner Einzigartigkeit, seiner Freiheit und seiner Gleichheit mit allen anderen Menschen gelangen lässt. Die „Allgemeine Erklärung der Menschrechte“ ist auch deswegen zum Meilenstein für die Menschenrechte geworden, weil sie Ausgangspunkt für eine Reihe weiterer Abkommen war, und weil durch sie Menschenrechte zum Gradmesser des Fortschritts und des Zivilen in Politik und Gesellschaft geworden sind.


Menschenrechtsbasierte Außenpolitik der EU

Nur da, wo Demokratie und Menschenrechte Grundlage der Politik eines Staates sind, herrscht auch dauerhaft Stabilität nach innen und Berechenbarkeit nach außen. Deswegen muss auch unsere Außenpolitik gegenüber Drittstaaten das Thema Menschenrechte wo erforderlich thematisieren und nicht Opportunitätserwägungen opfern. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (2009) wurde die  EU-Charta der Grundrechte (externer Link) verbindlich für das Handeln der EU verankert. Im außenpolitischen Handeln garantiert der EU-Rahmen für Menschenrechte (externer Link) die Beachtung von menschenrechtlichen Aspekten.