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Die Europäische Union, die als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet worden war, hat in den frühen Jahren keine eigene Außen- und Sicherheitspolitik betrieben, sondern dies den Einzelstaaten oder auch der NATO überlassen. Mit zunehmendem wirtschaftlichem Gewicht entwickelte sich aber in den 80er Jahren eine punktuelle „Europäische Politische Zusammenarbeit“ (EPZ), die sich im Ratsgebäude in Brüssel ein Sekretariat leistete. Spätestens mit dem Fall des Eisernen Vorhangs und auch unter dem Eindruck der Jugoslawienkrise wurde klar, dass man aufgrund der sich verändernden Lage in Europa und der Welt Instrumente brauchte, um Einfluss zu wahren. „Souveränität“, wenn sie etwas bewirken sollte, konnte nur gemeinsam ausgeübt werden.
Nachdem im Maastricht-Vertrag der Begriff der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) erstmals aufgenommen wurde, wurden im Amsterdamer und Nizza-Vertrag, sowie im Verfassungsentwurf Instrumente hinzugefügt, die die Handlungsfähigkeit verbessern sollten. Durch die Fusion der „Westeuropäischen Union“ (WEU) mit der EU im Nizza-Vertrag wurde auch erstmals eine verteidigungspolitische Dimension eröffnet. Mit dieser Option ist es der EU erstmals möglich, mit eigenen Strukturen operativ „Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ (ESVP) zu betreiben. EU-Missionen in Mazedonien und Bosnien-Herzegowina und kurzzeitig auch im Kongo machen dies deutlich.
Europa muss seine Bemühungen für eine GASP und eine ESVP weiter intensivieren. Denn globale Herausforderungen wie den internationalen Terrorismus werden wir Europäer nur dann erfolgreich meistern können, wenn wir gemeinsam handeln! Der Reformvertrag von Lissabon ist hier ein Fortschritt.
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Weitere Informationen:
GASP-Überblick
GASP-Agenturen
GSVP
Der Hohe Repräsentant für die GASP
Der Auswärtige Ausschuss des EP
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