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Die Aufgaben meiner Ausschüsse im Einzelnen:
Der Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten (AFET):
Die EU wird zunehmend als globaler außenpolitischer Akteur gefordert. Europa sieht sich wachsenden weltpolitischen Herausforderungen gegenüber, die nur durch gemeinschaftliches Handeln zu meistern sind. In der Geschichte des europäischen Einigungsprozesses gab es mehrere Anläufe zu einer gemeinschaftlichen Außenpolitik, die jedoch erst im Maastrichter Vertrag institutionell verankert wurden. Seit dem Vertrag von Maastricht über die Europäische Union 1992, wurde die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) errichtet, die die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) als ihre Vorgängerin ablöste. Seit die EU auch in außenpolitischen Fragen tätig wurde, wird die Arbeit des Parlaments durch den Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten unterstützt. Der Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten ist zuständig für:
1. die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP).
2. die Beziehungen zu anderen EU-Organen, der UNO sowie anderen internationalen Organisationen
3. die Stärkung der politischen Beziehungen zu Drittländern, insbesondere denjenigen in der unmittelbaren Nachbarschaft der Union, durch Kooperations- und Hilfsprogramme oder internationale Übereinkünfte wie Assoziierungs- und Partnerschaftsabkommen
4. die Eröffnung, Überwachung und den Abschluss von Verhandlungen über den Beitritt europäischer Staaten zur EU
Der Unterunterausschuss Sicherheit und Verteidigung
Bereits seit zehn Jahren existiert die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP), um der EU militärische und zivile Fähigkeiten zur Krisenbewältigung an die Hand zu geben. Seit dem Beginn der ersten ESVP-Mission im Jahr 2003 bis zum Juni 2009 erfolgten 23 Einsätze, davon waren 6 militärischer, 16 ziviler und 1 zivil-militärischer Natur. Die bisherigen Missionen wurden auf dem Balkan, in Afrika, Asien, dem Mittleren Osten und dem südlichen Kaukasus durchgeführt. Um gemeinsames Handeln angesichts internationaler Krisen zu erleichtern, gab sich die EU im Dezember 2003 eine Europäische Sicherheitsstrategie (ESS), die Ende 2008 einer ersten Revision unterzogen wurde. Parallel zu dieser rasanten Entwicklung der sicherheits- und verteidigungspolitischen Kooperation nahm sich das Europäische Parlament (EP) dieses neusten Integrationsprojekts an und schuf 2004 den Unterausschuss Sicherheit und Verteidigung im Rahmen des Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten.
Zur parlamentarischen Kontrolle in diesem Bereiche stehen dem Unterausschuss Sicherheit und Verteidigung folgende drei Instrumente zur Verfügung:
1. Sammlung von Informationen und Austausch von Informationen, um Berichte, Fragen und Empfehlungen vorbereiten zu können.
2. Überwachung der zivilen Missionen im Rahmen der ESVP über das Haushaltsrecht des EP.
3. Durchführung von Delegationsreisen zu Missionen und Operationen im Rahmen der ESVP.
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