Die EVP-Fraktion begrüßt die Einigung zur Änderung des Wahlgesetzes in Albanien

 

Gemeinsam als EVP-Fraktion im Europäischen Parlament beglückwünschen wir die Parteien im Politischen Rat Albaniens, die sich nach dem Abkommen vom 5. Juni auf eine Änderung des Wahlgesetzes geeinigt haben. Wir würdigen den anhaltenden parteiübergreifenden Konsens, der die regierende Sozialistische Partei und die Demokratische Partei (EVP-Mitglied) einschloss, und erwarten eine rasche formelle Annahme dieses Pakets. Jegliche Äußerung der Regierungspartei von einseitigen anderen Änderungen widerspricht dem erzielten Konsens. Dieser Konsens war eine wesentliche Voraussetzung der EU für die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen.

 

 

 

Die tatsächliche Umsetzung des reformierten Wahlgesetzes sollte nun bei den bevorstehenden Parlaments- und Kommunalwahlen folgen. Der Europäische Rat im März forderte Albanien sogar auf, die Rechtmäßigkeit der Kommunalwahlen 2019 zu klären. Die Tatsache, dass die Kommunalverwaltungen in Albanien von einer einzigen Partei geführt werden, steht im Widerspruch zum Grundgedanken einer pluralistischen Demokratie.

 

 

 

Dies sind drei von 15 wichtigen Bedingungen, die Albanien vor Beginn der EU-Beitrittsverhandlungen erfüllen muss.

 

 

 

Die kürzlich veröffentlichten Stellungnahmen der Venedig-Kommission zur Medienfreiheit und Justiz müssen in Geist und Buchstaben vollständig umgesetzt werden, um frühere Abweichungen zu korrigieren und Fortschritte zu erzielen. Auch müssen Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Stimmenkaufs bei vergangenen Wahlen, einschließlich die in den Fallnummern 184 und 339 erfassten, eingeleitet werden.

 

 

 

Die 15 Bedingungen wurden im März vom Europäischen Rat beschlossen und im vergangenen Monat im Europäischen Parlament mit einer großen parteiübergreifenden Mehrheit bestätigt.

 

 

 

Die EVP-Fraktion unterstützt Albanien weiterhin auf seinem Weg in die EU.