Europaparlament verabschiedet EU-Richtlinie zum digitalen Urheberrecht

 

Zur Verabschiedung der neuen EU-Richtlinie zum digitalen Urheberrecht durch das Europaparlament sagte der hessische CDU-Europaabgeordnete Michael Gahler:


„Das ist ein Sieg für die Demokratie und das Grundrecht auf Eigentum. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, die Prinzipien des Rechtsstaats gelten auch im Netz. Eigentumsrechte, etwa von Künstlern und Kreativen, müssen gewahrt bleiben. Ob offline oder online - Künstler, Autoren, Musiker und Journalisten haben ein Anrecht auf eine faire Vergütung ihrer Werke.
Mit der Reform schaffen wir erstmals Rechtssicherheit für private User, die Musik oder Videos ins Internet stellen. Wofür private Nutzer bisher abgemahnt oder verklagt werden können, nämlich für das Hochladen urheberrechtlich geschützter Werke, müssen nun die Plattformen geradestehen. Sie müssen dafür sorgen, dass sie im Besitz der notwendigen Lizenzen sind. Das hat nichts mit ‚Filtern‘ zu tun, wie das von manchen Unterstützern rechtsfreier Räume im Internet propagiert wird. Auch Memes werden nicht beeinträchtigt.
Für kleine Plattformen, die jünger als drei Jahre sind, gibt es eine Sonderregelung, wenn sie weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz und maximal fünf Millionen individuelle Besucher pro Monat haben. Damit wollen wir kreativen Start-Ups helfen. Auch nicht-kommerzielle Plattformen sowie Angebote wie Wikipedia, Dropbox, Ebay oder Tinder fallen nicht unter Artikel 13.
Die neue Richtlinie schützt auch Presseveröffentlichungen im Internet. Es geht um die Existenz des Journalismus und die Sicherung der Qualität journalistischer Arbeit. Presseverleger sollen eine Vergütung für die Nutzung ihrer Inhalte im Internet erhalten. Bisher vergüten die Plattformen diese Nutzung nicht oder nur in sehr geringem Umfang. Die Presseverleger sollen zusätzliche Vergütungen direkt mit den Journalisten teilen. Nur so kann unabhängiger Journalismus geschützt und der Berufsstand gesichert werden.“

Hintergrund:
Nach der neuen EU-Richtlinie muss eine Plattform wie Youtube, wenn sie keine Lizenzen erwirbt, das Bestmögliche („best efforts“) tun, um geschützte Werke ausfindig zu machen. Diese „best efforts“ müssen nur verhältnismäßig zur Plattformgröße, Besucherzahl und Menge der Werke stehen. Kleinere Plattformen müssen nicht dieselben Anstrengungen unternehmen, wie größere. Somit wird von kleineren Plattformen niemals verlangt werden, eine Filtersoftware für mehrere Millionen Euro zu kaufen. Wenn sich eine Plattform dazu entscheidet Filter einzusetzen, geht es nur um die Werke, für die die Rechteinhaber konkret mitgeteilt haben, dass sie nicht auf der Plattform erscheinen sollen. Es werden also nur diese Werke erkannt, und eben spezifisch nach urheberrechtlich geschützten Werken gesucht und nicht jegliche Uploads gefiltert. Youtube macht dies bereits seit etwa zehn Jahren, ohne sich selber abzuschaffen oder in Zensurverdacht geraten zu sein.