Das Europäische Parlament:

Das Europäische Parlament ist die europäische Institution, in der die Interessen der Menschen Europas direkt vertreten werden. Das Parlament geht historisch aus der "Gemeinsamen Versammlung", dem Abgeordnetengremium der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) hervor. Seit 1962 nennt sich die Versammlung "Europäisches Parlament". Das Parlament besteht derzeit aus 736 Abgeordneten, die seit 1979 in einer Direktwahl auf fünf Jahre durch die Bürger der EU gewählt werden. Für Deutschland sitzen derzeit 99 Abgeordnete im Europäischen Parlament. Abgeordnete zahlreicher christdemokratischer Parteien Europas haben sich in der Fraktion der "Europäischen Volkspartei" (EVP) zusammengeschlossen.

Insgesamt zählt das Parlament nach der Europawahl vom Juni 2009 736 Mitglieder. Die EVP-Fraktion ist mit 264 Abgeordneten die größte Fraktion im Parlament. Von den 99 deutschen Parlamentariern gehören 42 der EVP-Fraktion an.

Wo tagt das Parlament?

Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Straßburg. Hier finden die Plenartagungen statt. In Brüssel tagen die zwanzig Parlamentsausschüsse. Das Generalsekretariat des Parlaments befindet sich in Luxemburg. Die örtliche Aufsplitterung des Parlaments erklärt sich aus seiner Geschichte: Alle Institutionen der EGKS, aus der später die EG hervorging, waren in Luxemburg angesiedelt. Für die Gemeinsame Versammlung gab es dort aber kein entsprechend großes Gebäude. Als Ausweg stellte der in Straßburg ansässige Europarat sein Plenargebäude zur Verfügung. Mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der EURATOM verlagerte sich das Gewicht der Gemeinschaftspolitik nach Brüssel. Dort tagten von nun an die Ausschüsse des Parlaments. Gegen das Vorhaben, auch Plenarsitzungen und Sekretariat nach Brüssel zu verlegen, wehrten sich Luxemburg und Straßburg aber entschieden, so dass aus der provisorischen Aufteilung ein Dauerzustand wurde.

Die Kompetenzen des Europäischen Parlaments

Die institutionellen Reformen der Europäischen Union haben dem Parlament in den letzten Jahren einen deutlichen Zugewinn an Kompetenzen gebracht. Dem Parlament kommen eine Reihe von legislativen Partizipationsrechten zu Gute, unter denen das sog. Mitentscheidungsverfahren das wichtigste ist. Mit dem Maastrichter Unionsvertrag von 1992 wurde das Mitentscheidungsverfahren vertraglich festgelegt, was eine Aufwertung der Stellung des Europäischen Parlamentes bedeutete. Dieses Verfahren ist das wichtigste Rechtsetzungsverfahren der EU. Die von der Kommission vorgeschlagenen Verordnungen und Richtlinien werden vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat gemeinsam angenommen. Der Legislativprozess kann bis zu drei Lesungen umfassen. Das Verfahren der Mitentscheidung steigerte den Einfluss des Parlamentes auf den Prozess der europäischen Gesetzgebung.

Das Parlament teilt sich außerdem mit dem Rat das Haushaltsrecht. Gemeinsam bilden sie die so genannte Haushaltsbehörde, die einen mehrjährigen Finanzrahmen festlegt und in einem jährlichen Haushaltsplan alle Ausgaben bewilligt. Der von der Europäischen Kommission vorgelegte Haushaltsentwurf wird von Rat und Parlament geprüft und kann abgelehnt werden.

Das Europäische Parlament spielt eine maßgebliche Rolle bei der Wahl und Auswahl der Kommissare. Das Kommissionskollegium wird vom Ministerrat ernannt und dann vom Europäischen Parlament bestätigt. Vor seiner Zustimmung führt das Parlament eine Anhörung der vorgeschlagenen Kommissare durch. Nach der Ernennung der Kommission hat das Parlament die Möglichkeit, diese durch einen Misstrauensantrag zu stürzen. Die Parlamentarier haben also die Macht, die Kommission ins Amt zu bringen und sie im Extremfall wieder abzusetzen.

Wie arbeitet das Parlament? - Ausschüsse und Delegationen

Die Ausschüsse

Zur Vorbereitung der Arbeit des Europäischen Parlaments im Plenum verteilen sich die Abgeordneten auf ständige Ausschüsse, die jeweils für besondere Bereiche zuständig sind.

Das Parlament verfügt über insgesamt zwanzig parlamentarische Ausschüsse. Sie bestehen aus 25 bis 78 Abgeordneten und verfügen über einen Vorsitzenden, einen Vorstand und ein Sekretariat. Ihre politische Zusammensetzung spiegelt die des Parlaments wider.

Die parlamentarischen Ausschüsse treten ein- oder zweimal monatlich in Brüssel zusammen, ihre Debatten sind öffentlich.

In den parlamentarischen Ausschüssen erstellen die Europa-Abgeordneten Legislativvorschläge und Initiativberichte, sie reichen Änderungsanträge dazu ein und stimmen darüber ab. Sie prüfen die Vorschläge der Kommission und des Rates und verfassen gegebenenfalls einen Bericht, der im Plenum vorgestellt wird.

Schließlich kann das Europäische Parlament Unterausschüsse und nichtständige Ausschüsse einsetzen, die sich mit besonderen Problemen befassen, oder auch Untersuchungsausschüsse im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse. Die Ausschussvorsitzenden koordinieren ihre Arbeit im Rahmen der Konferenz der Ausschussvorsitzenden.

Die Delegationen

Die Delegationen des Europäischen Parlaments unterhalten Beziehungen zu den Parlamenten der Länder, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind. Sie nehmen eine wichtige Rolle wahr, um an der Stärkung des europäischen Einflusses außerhalb Europas mitzuwirken. Es gibt insgesamt 34 Delegationen. Jede Delegation besteht aus etwa 15 Europa-Abgeordneten.

Es lassen sich vier Arten von Delegationen unterscheiden:

  • Interparlamentarische Delegationen haben den Auftrag, Beziehungen  zu den Parlamenten der Länder außerhalb der Europäischen Union, die keine Beitrittskandidaten sind, zu unterhalten.
  • Gemischte parlamentarische Ausschüsse stehen in Verbindung mit dem Parlament des Bewerberlandes, das der Europäischen Union beitreten möchte, oder mit den Parlamenten der mit der Gemeinschaft assoziierten Staaten.
  • Die Delegation des Europäischen Parlaments in der Paritätischen AKP-Versammlung führt die Europa-Abgeordneten und die Abgeordneten aus den Ländern Afrikas, der Karibik und des Pazifik zusammen.
  • Die Delegation des Europäischen Parlaments in der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer

Die Delegationsvorsitzenden koordinieren ihre Tätigkeiten im Rahmen der Konferenz der Delegationsvorsitzenden.

Lesen Sie hier mehr über meine parlamentarischen Tätigkeiten.

 

 

 

Weitere Informationen:

 

 

 

eMail an den Europaabgeordneten